1. Anspruch auf Gesundheitsleistungen
Sie haben Anspruch auf Leistungen, die dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen und mit der gebotenen Sorgfalt sowie unter angemessenen fachlichen und hygienischen Bedingungen erbracht werden.
2–3. Recht auf Information und Einwilligung
Sie haben das Recht auf verständliche Informationen über Ihren Gesundheitszustand, die Diagnose, die Diagnose- und Behandlungsmethoden, die Folgen ihrer Anwendung oder Unterlassung, die Ergebnisse und die Prognose.
Nachdem Sie die Informationen erhalten haben, können Sie Ihre Einwilligung erteilen oder die Leistung ablehnen. Die Einwilligung kann widerrufen werden. Bei Verfahren mit erhöhtem Risiko ist die Schriftform erforderlich.
4–5. Intimität, Würde und Geheimhaltung
Sie haben das Recht auf Privatsphäre, Würde und Vertraulichkeit. Sie können die Anwesenheit einer Ihnen nahestehenden Person verlangen. Die vom medizinischen Personal erlangten Informationen unterliegen auch nach dem Tod des Patienten der beruflichen Schweigepflicht, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.
6. Medizinische Unterlagen
Sie haben das Recht auf Zugang zu den Unterlagen: zur Einsichtnahme, in Form eines Auszugs, einer Abschrift, einer Kopie oder eines Ausdrucks sowie in bestimmten Fällen auch durch Aushändigung des Originals gegen Quittung. Die erste Kopie ist kostenlos.
7–10. Sonstige Rechte
- Einspruch gegen die Stellungnahme oder die Entscheidung eines Arztes,
- Achtung des Privat- und Familienlebens,
- Seelsorge in gesetzlich vorgesehenen Fällen,
- Verwahrung von Wertsachen – sofern zutreffend.
11. Das Recht auf Einreichung einer Beschwerde
Sie können Ihre Beschwerde an die Praxisleitung, den Patientenbeauftragten (800 190 590), die zuständige Bezirksärztekammer, den Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) – sofern zutreffend – oder ein ordentliches Gericht richten.
Das Dokument stützt sich auf das Gesetz über die Rechte der Patienten und den Patientenbeauftragten sowie auf das Gesetz über die Berufe des Arztes und des Zahnarztes.