Patient / Wichtige Informationen

Ihre Rechte
in der Praxis.

Die Rechte der Patienten von Orto Smile gemäß dem Gesetz über die Rechte der Patienten und den Patientenbeauftragten.

Die Betreuung des Patienten erfolgt durch Orto Smile, betrieben von Bloomed Sp. z o.o., ul. Katowicka 74, 41-500 Chorzów.

1. Anspruch auf Gesundheitsleistungen

Sie haben Anspruch auf Leistungen, die dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen und mit der gebotenen Sorgfalt sowie unter angemessenen fachlichen und hygienischen Bedingungen erbracht werden.

2–3. Recht auf Information und Einwilligung

Sie haben das Recht auf verständliche Informationen über Ihren Gesundheitszustand, die Diagnose, die Diagnose- und Behandlungsmethoden, die Folgen ihrer Anwendung oder Unterlassung, die Ergebnisse und die Prognose.

Nachdem Sie die Informationen erhalten haben, können Sie Ihre Einwilligung erteilen oder die Leistung ablehnen. Die Einwilligung kann widerrufen werden. Bei Verfahren mit erhöhtem Risiko ist die Schriftform erforderlich.

4–5. Intimität, Würde und Geheimhaltung

Sie haben das Recht auf Privatsphäre, Würde und Vertraulichkeit. Sie können die Anwesenheit einer Ihnen nahestehenden Person verlangen. Die vom medizinischen Personal erlangten Informationen unterliegen auch nach dem Tod des Patienten der beruflichen Schweigepflicht, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

6. Medizinische Unterlagen

Sie haben das Recht auf Zugang zu den Unterlagen: zur Einsichtnahme, in Form eines Auszugs, einer Abschrift, einer Kopie oder eines Ausdrucks sowie in bestimmten Fällen auch durch Aushändigung des Originals gegen Quittung. Die erste Kopie ist kostenlos.

7–10. Sonstige Rechte

  • Einspruch gegen die Stellungnahme oder die Entscheidung eines Arztes,
  • Achtung des Privat- und Familienlebens,
  • Seelsorge in gesetzlich vorgesehenen Fällen,
  • Verwahrung von Wertsachen – sofern zutreffend.

11. Das Recht auf Einreichung einer Beschwerde

Sie können Ihre Beschwerde an die Praxisleitung, den Patientenbeauftragten (800 190 590), die zuständige Bezirksärztekammer, den Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) – sofern zutreffend – oder ein ordentliches Gericht richten.

Das Dokument stützt sich auf das Gesetz über die Rechte der Patienten und den Patientenbeauftragten sowie auf das Gesetz über die Berufe des Arztes und des Zahnarztes.